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Windenergie Ostholstein
Der Wunsch, zusätzliche Flächen für die Windenergienutzung zu ermöglichen, steht im Zusammenhang mit den klimapolitischen Zielen der Landesregierung, die regenerativen Energien generell auszubauen. Der Entwurf des Landesentwicklungsplanes trägt dem Rechnung und hat durch das darin formulierte Ziel, die Eignungsgebiete auf 1% der Landesfläche auszudehnen nach Wahrnehmung der Landesplanungsbehörde eine gewisse Euphorie bei Investoren, Projektplanern und Gemeinden ausgelöst.
Die Landesregierung will sich dem Erwartungsdruck stellen und schreibt unabhängig vom Aufstellungsverfahren des Landesentwicklungsplanes die Regionalpläne nur für die Eignungsgebiete für Windenergienutzung fort.
Als ersten Schritt hat die Landesplanungsbehörde in Zusammenarbeit mit den Kreisen einen gemeinsamen, landesweit anzuwendenden Katalog von Ausschlusskriterien als Basis für die Erstellung von Kreiskonzepten erarbeitet und weitere Hinweise zur Erstellung der Kreiskonzepte gegeben.
Das Kreiskonzept wurde in der gemeinsamen Sitzung der Ausschüsse für Wirtschaft und Planung sowie Natur, Umwelt, Bau und Verkehr vom 04.11.2009 beraten; es ist in der Sitzung des Kreistages vom 08.12.2009 verabschiedet worden.
Ihr Ansprechpartner im Kreis Ostholstein:
Kreisverwaltung Ostholstein
Lübecker Straße 41
23701 Eutin
Fachdienst Regionale Planung
Fachdienstleiter
2009.12.01 Konzept zur Ermittlung konfliktfreier oder konfliktarmer Flächen für Windenergieanlagen im Kreis Ostholstein vom 20.11.2009 Teil 1 [PDF: 5,9 MB] und Teil 2 [PDF: 3,8 MB]

